Sie wollen Ihr Projekt fördern lassen?

Welche Förderungen gibt es?

RTR GmbH
Der Privatrundfunkfonds dient der Förderung von privaten, kommerziellen Rundfunkveranstaltern und ist gemäß KommAustria-Gesetze (KOG) beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtet. 
Privatrundfunkfonds

Förderung medienpädagogischer Initiativen
Gefördert werden medienpädagogische Initiativen, die im Schulunterricht zur Vermittlung von Inhalten der Medienbildung verwendet werden können und der Vertiefung und Erweiterung von Medienkompetenz bei Jugendlichen dienen.
 
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Präsidialsektion
Minoritenplatz 5,
1010 Wien,
01/531 20-0

BMBWF Förderdatenbank
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0
transparenzportal.gv.at/tdb/tp/leistung/1006378.html

Förderung der Herstellung analoger und digitaler Bildungsmedien
Gefördert wird die professionelle Herstellung von Bildungsmedien, wie audiovisuelle Unterrichtsmittel, die in einem pädagogischen Kontext im Schulunterricht bzw. im Rahmen der Medienbildung eingesetzt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Präsidialsektion
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0

BMBWF Förderdatenbank
Minoritenplatz 5
1010 Wien
01/531 20-0
transparenzportal.gv.at/tdb/tp/suche?execution=e7s2

Förderung Öffentlicher Bibliotheken
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagment
abt06gd-foem@stmk.gv.at
transparenzportal.gv.at

Bundesjugendförderung

Die Bundesjugendförderung kommt Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit zugute. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Themen Digitalisierung, Medienkompetenz und E-Youthwork.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Bundeskanzleramt Österreich
Ballhausplatz 2
1010 Wien
www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugendfoerderung.html

Förderungen im Bereich Neue Medien
Unterstützung bei Projekten im Bereich Neuer Medien mit maßgeblichen innovativen Ansatz und Charakter (zB Entwicklungskosten, Veranstaltungen, Produktionskostenzuschüsse, etc.). Förderungswerber können öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen und Non-Profit Organisationen sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abt 9, Kultur, Europa, Außenbeziehungen
Landhausgasse 7
8010 Graz
 www.kultur.steiermark.at

Förderungen von nicht kommerziellen Medien im Bundesland OÖ
Förderung von Investitionen und laufendem Betrieb von Freien Medien im Bundesland Oberösterreich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Presse
Landhausplatz 1
4021 Linz
www.land-oberoesterreich.gv.at

Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung
Im Rahmen dieser Förderaktion unterstützt das Land Tirol Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation und stellt eine Ergänzung zur neu eingeführten unternehmensbezogenen Tiroler Digitalisierungsförderung dar.

Bei Fragen wenden Sie sich an: 
Abt. Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
www.tirol.gv.at

Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Video- und Medienkunst: Förderung von Vereinen, vergleichbaren Einrichtungen und Einzelpersonen. Förderung von Jahresprogrammen, Einzelprojekten von Vereinen und vergleichbaren Rechtsträgern und Einzelpersonen aus dem Bereich Video/Medienkunst, Teilfinanzierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Sektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
www.bmkoes.gv.at

Fehlt eine Förderstelle?

Melden Sie sich gerne unter medienkompetenz@rtr.at, damit wir das ändern.